| SLB - KADERFÖRDERUNG | |
| Nach einer sportlich recht erfolgreichen Saison geht der Saarländische Leichtathletik-Bund wiederum mit 17 Bundeskaderathletinnen und -athleten in das Jahr 2000. Mit der für das Frühjahr 2000 terminierten Fertigstellung der neuen Leichtathletikhalle werden optimale Trainings-möglichkeiten für alle Spitzenkräfte und Talente zur Verfügung stehen, die mit einer zumindest temporären Ausweitung der Leistungsförderung einhergehen sollen. Bis dahin werden wir uns auf diverse Lehrgangs- und Stützpunktmaßnahmen beschränken. |
KADERFÖRDERUNG IN DER LEICHTATHLETIK |
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Bundeskader |
| Weltklasseathleten | OS | DLV-Normen und Plazierungen |
| Perspektiv-Athleten | B | DLV-Normen und Plazierungen |
| Top-Nachwuchs | C | DLV-Normen und Plazierungen |
| Perspektiv-Nachwuchs | D/C | DLV-Normen und Plazierungen |
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Landeskader |
| Aktive ab Jg. 77 | AKTIVE | Plazierung DM od. Bestenliste |
| Junioren Jg. 78-80 | Junioren | Plazierung DM od. Bl. |
| Jugend A Jg. 81 | D 4 | DLV-Normen/DM od. Bl. |
| Jugend A Jg. 82 | D 3 | DLV Normen/DM od. Bl. |
| Jugend B Jg. 83/84 | D 2 | DLV-Normen/ DM od. Bl. |
| Schüler A Jg 85/86 | D 1 | DLV-Normen/ DM od. Bl. |
| Jugend A/B Schü. M/W 14/15 |
E | Leistungsnormen SLB |
| Schüler B/C M/W 10-13 |
Talentfindung Talentförderung |
Selektion durch Meßsportfest |
| Während die Benennung der Bundeskaderathleten/innen (OS/WM/EM bis D/C) nach wie vor ausschließlich durch den Spitzenverband (DLV) vorgenommen wird, erfolgt die Einstufung in die Landeskader auf der Grundlage von D-Kaderrichtwerten des DLV sowie eigenen Kriterien des Landesverbandes (SLB), die nachfolgend erläutert werden. |
AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN LANDESKADER
D-Kader
| Die Einstufung in die Nachwuchsförderung des D-Kaders erfolgt auf der Grundlage bundeseinheitlicher Kaderrichtwerte, die in Abstimmung des DLV mit den Landesfachverbänden erarbeitet wurden. | |||||||||||||
| 1. | Vom Erreichen des Richtwertes allein ist noch kein Anspruch auf eine Nominierung für den D-Kader abzuleiten. | ||||||||||||
| 2. | Die Leistungswerte sind als Richt- und Entwicklungswerte zu verstehen. | ||||||||||||
| 3. | Als weitere Kriterien sind unbedingt mit
heranzuziehen:
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| 4. | Eine Aufnahme in den D-Kader sollte erfolgen, wenn der Sportler im Bereich der Leistungsrichtwerte liegt und die unter Punkt 3 genannten Voraussetzungen erfüllt. | ||||||||||||
| 5. | Eine D-Kaderzugehörigkeit ist für die Sportler der Schüler A- bis Jugend A-Klassen möglich (AK 14-19). | ||||||||||||
| SONDERREGELUNG DES SLB | |||||||||||||
| 6. | Der Leistungsausschuß des SLB hat beschlossen, zusätzlich alle Athleten der förderungswürdigen Altersklassen, die bei Deutschen Meisterschaften eine Plazierung unter den Besten zwölf erreicht haben bzw. in der Deutschen Bestenliste unter den besten 30 geführt sind, auch dann in den D-Kader aufzunehmen, wenn sie die Leistungswerte knapp verfehlt haben, aber die unter Punkt 3 genannten Kriterien erfüllen. | ||||||||||||
| 7. | Diejenigen Athleten, die die genannten
Leistungswerte nicht erfüllen, bei den Deutschen Jugend- bzw. Schülermeisterschaften
oder in der Deutschen Bestenliste aber ansprechende Plazierungen erreicht haben, eine
positive Leistungsentwicklung aufweisen und die unter Punkt 3 genannten Kriterien
erfüllen, können in den E-Kader aufgenommen werden, der mit einer reduzierten Förderung
verbunden ist. Es werden stets nur Einzelleistungen bzw. -plazierungen berücksichtigt. |
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Juniorenkader
| a. | Für Athleten, die aus der Jugendklasse
aufsteigen, gilt:
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| b. | Für Athleten, die in das zweite
Juniorenjahr kommen, gilt:
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| c. | Für Athleten, die in das dritte
Juniorenjahr kommen, gilt:
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Aktivenkader
| a. | Für Athleten, die aus der Juniorenklasse
aufsteigen, gilt:
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| b. | Für alle anderen Athleten gilt:
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| Für Junioren- und Aktivenkader gilt: Berücksichtigt werden nur Leistungen, die in olympischen Einzeldisziplinen bzw. in Weltmeisterschaftsdisziplinen erzielt worden sind. | |
Sonstige Voraussetzungen
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FÖRDERLEISTUNGEN
| Der SLB strebt schwerpunktmäßig eine
Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sportlichen Leistung an. Hierzu
gehören u.a. die Teilnahme an: |
| Trainingseinheiten mit hoher Qualität | |
| Trainingslagern | |
| Wettkämpfen gegen starke Konkurrenz. |
BUNDESKADERATHLETEN
| EM-Kader : | Individuelle Förderung bei Bedarf |
| B-Kader : | Etat von maximal 500,- DM/Jahr für
Trainingslager etc. sowie individueller Fahrtkostenzuschuß zum Training auf Antrag und gegen Nachweis |
| C-Kader : | Etat von maximal 300,- DM/Jahr für Trainingslager etc. sowie individueller Fahrtkostenzuschuß zum Training auf Antrag und gegen Nachweis |
| D/C-Kader: | Etat von maximal 200,- DM/Jahr für Trainingslager etc. sowie individueller Fahrtkostenzuschuß zum Training auf Antrag und gegen Nachweis |
LANDESKADERATHLETEN
| Aktive : | Etat von maximal 400,- DM/Jahr für Trainingslager etc. sowie individueller Fahrtkostenzuschuß zum Training auf Antrag und gegen Nachweis |
| Junioren : | Etat von maximal 250,- DM/Jahr für Trainingslager etc. sowie individueller Fahrtkostenzuschuß zum Training auf Antrag und gegen Nachweis |
| D4- bis
D1-Kader : |
Fahrtkostenerstattung für bis zu 4
Trainingsfahrten pro Monat zum zentralen Verbandstraining bzw. individuelle Pauschale. Fahrtkostenzuschüsse zu zentralen Lehrgangsmaßnahmen |
| E-Kader : | Kostenfreie Teilnahme an Trainings- und
Lehrgangsmaßnahmen des Verbandes. Fahrtkostenzuschüsse zu zentralen Lehrgangsmaßnahmen |
| Alle Medaillengewinner bei deutschen Jugend-, Junioren- und Aktivenmeisterschaften können bei Erfüllung der sonstigen Förderkriterien eine zusätzliche Förderleistung von 100 DM erhalten, die im Monat November zur Auszahlung kommt. |
| Mittel- und Langstreckenläufer aller Kader können darüber hinaus in eine vom SLB finanzierte Sondermaßnahme des Instituts für Sport- und Präventivmedizin der Universität des Saarlandes aufgenommen werden. |
| Alle Fördermaßnahmen für die Saison
2000 erstrecken sich auf den Zeitraum vom 1. Dezember 1999 bis zum 31. Oktober 2000. Der Kaderkreis für das folgende Wettkampfjahr wird im November festgelegt und nach Auswertung der aktuellen DLV-Bestenlistenergebnisse ergänzt. Dabei erhalten alle aufgrund der Bestenlistenplazierungen hinzugekommenen Kaderathleten die Ihnen zustehenden Förderleistungen rückwirkend ab dem 1. Dezember. |
| PFLICHTEN DER KADERATHLETEN |
| SLB-Kaderathleten können neben der Erfüllung der Förderkriterien letztendlich nur dann in den Genuß dieser Fördermaßnahmen gelangen, wenn sie: |
| a) | eine regelmäßige
Trainingsdatendokumentation durchführen, (Trainingsbuch etc.), aus der ein der
Altersstufe angemessener Trainingsumfang ersichtlich wird, nämlich:
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| b) | an Meisterschaften und Vergleichskämpfen, die für den Landesverband von Bedeutung sind, teilnehmen. Bei Nichtteilnahme an solchen Veranstaltungen behält sich der Verband eine Kürzung der Förderung vor. | ||||||||
| SONDERREGELUNGEN |
| Ein Nichtkaderathlet, der im Laufe der Saison die erforderliche Leistung für die Aufnahme in einen Landeskader erzielt, erhält ab diesem Zeitpunkt bis zum Ende des Förderzeitraumes anteilig die regulären Förderleistungen. |